Auch nach der Entscheidung des EuGH ist Vorsicht geboten!
Nach der jüngsten Entscheidung des EuGH, wonach Räuchermischungen nicht unter das Arzneimittelgesetz fallen, sind alle Kräutermischungen die keine Btm Stoffe enthalten zwar vollkommen legal, trotzdem ist davon auszugehen das weitere illegale Aktionen der Strafverfolgungsbehörden folgen könnten.
Bisher stützten sich die Behörden auf das Arzneimittelgesetz bei der Strafverfolgung von Legal Highs. Nun darf man damit rechnen das möglicherweise mit der Begründung “Verdacht auf Verstoß gegen das BtmG“ weiter gegen Händler und Kunden vorgegangen wird.
Wer Opfer einer illegalen Hausdurchsuchung wird sollte juristisch dagegen vorgehen. Das Rechtssystem eines Staates für eine politische Ideologie zu missbrauchen klingt totalitär, wurde aber im Prinzip bisher über Jahrzehnte von den Behörden so gehandhabt. Mit dem Urteil des EuGH wurde festgestellt das diese Praxis rechtswidrig ist.
Eigentlich hätte dies den Behörden vorher klar sein müssen da die Auslegung des AmG im Falle von Legal Highs beinahe jeden der Menschheit bekannten Stoff zu einem Arzneimittel gemacht hätte. Wenn es Strafverfolgungsbehörden vor einer Hausdurchsuchung klar ist, das diese illegal ist, so könnte man von einer schuldhaft begangenen Straftat sprechen. Würde dies nicht nur in Einzelfällen sondern systematisch angewandt, so könnte man von organisierten Straftaten sprechen. In diesem Fall wären die deutschen Strafverfolgungsbehörden die größte und gefährlichste Gruppierung die in Deutschland deutsches Recht schuldhaft bricht. Einzig der Begriff der Schuldunfähigkeit wäre dann noch entlastend. Jedoch muss dafür eine krankhafte seelische Störung vorliegen und das dies bei hunderten Staatsanwälten und Richtern der Fall ist will ich nicht hoffen!
Leider gilt eine widerrechtliche Hausdurchsuchung nicht als illegal solange nicht dagegen geklagt wird. Dies ist sehr selten der Fall, da es in der Regel keinerlei strafrechtliche Konsequenzen für Polizeibeamte, Staatsanwälte oder Richter nach sich zieht. Auch Schmerzensgeld darf man in so einem Fall nicht erwarten. Wozu also klagen?
Auch in Headshops, Growshops und Smartshops die keine Legal Highs verkaufen werden immer wieder Durchsuchungen angeordnet. Sogar dort werden oftmals Kundendaten mitgenommen und Hausdurchsuchungen bei Kunden durchgeführt. Dies gilt sowohl für Onlineshops als auch für Ladengeschäfte!
Der Deutsche Hanfverband hat erst vor kurzem einen Beitrag dazu veröffentlicht:
LH-Team Statement
Unserer Ansicht nach ist es das Vernünftigste als Community soweit wie möglich zusammen zu arbeiten und so wenige wie möglich auszuschließen! Juristisch fragwürdige Praktiken der Behörden betreffen einen großen Personenkreis der leider oft uneinig ist. Die neue, wesentlich besser gesicherte juristische Lage für Legal Highs wird hoffentlich längerfristig die Freigabe von Hanf noch beschleunigen. Es macht natürlich keinen Sinn Menschen durch Strafverfolgung in Richtung unbekannter Substanzen zu treiben wenn es ein uraltes bekanntes Kraut wie Hanf gibt, das im Gegensatz zu Legal Highs tatsächlich unter Arzneimittel fällt, da es therapeutischen Nutzen hat. Was Legal Highs angeht wollen wir trotz Legalität zur Vorsicht mahnen, da man zwar nun keine Verurteilung zu fürchten hat, es aber dennoch zu Vorladungen und Hausdurchsuchungen durch die Polizei kommen könnte. Wer Opfer einer fragwürdigen Maßnahme wird kann sich gerne bei uns melden und wir werden solche Fälle ans Licht der Öffentlichkeit bringen.
Übrigens sind im Falle einer Klage gegen die Behörden die Aussichten auf Schmerzensgeld oder Schadenersatz selbst dann sehr gering wenn sich die Hausdurchsuchung als vollkommen unbegründet oder sogar irrtümlich erweist. Hier ein Fernsehbeitrag dazu:
Autor: Ultrakon
Tags:Kraeutermischungen, Legal-Highs, RäuchermischungenThe post Gefahren durch rechtswidrige Polizeiaktionen appeared first on legal-highs.info.